Anfertigungen und Veröffentlichung von Fotos


Sollten bei unseren Veranstaltungen Fotos gefertigt werden, auf denen Sie persönlich zu erkennen sind, so holen wir vorab schriftlich Ihr Einverständnis mit der jeweiligen Angabe zum Zweck der Veröffentlichung ein. Wir machen Sie schon an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie einer Veröffentlichung nicht zustimmen müssen, um an unserer Veranstaltung teil zu nehmen. Möchten Sie nicht fotografiert werden, so informieren sie bitte den Fotografen und den Veranstalter.

Bei Veröffentlichung im Internet können die Bilder auf unbestimmte Zeit von beliebigen Personen betrachtet werden. Wir können dabei nicht ausschließen, dass die Bilder von beliebigen Personen aus dem Netz herunter geladen werden.

Sollen bei einer Veranstaltung Kinder fotografiert werden und persönlich zu erkennen sein, so müssen die Sorgeberechtigen des jeweiligen Kindes dem schriftlich zuzustimmen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Sie zugleich, dass Sie mit Ihren Kindern die Veröffentlichung der Bilder besprochen haben. Bei der Anfertigung der Bilder sagen wir den Kindern, dass sie im Internet veröffentlicht werden sollen.

Quelle: "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine" (Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Datensicherheit)

 

 

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